Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2025
Diese Verfahren sollten durch entsprechende Universitätszulassungsanträge bis zum 15. Januar 2025 eingeleitet worden sein, um alle Hochschulen zur Auswahl zu haben. Die Gerichtsanträge werde ich im März oder April 2025 bei den Verwaltungsgerichten einreichen.
Die Verfahren werden im Laufe des Sommersemesters entschieden. Die konkreten Erfolgsquoten stehen erst bei Abschluss aller Verfahren fest. Im vorigen Sommersemester 2024
hat die Mehrzahl meiner Mandanten zum höheren Semester einen Studienplatz erhalten.
Studienplatzverfahren zum Wintersemester 2025/2026
Hier gelten obige Ausführungen entsprechend. Der 15. Juli 2025 ist wichtiger Termin für die außerkapazitäre Antragstellung bei den Universitäten und – soweit es die höheren Semester betrifft – für Ihre eigene Bewerbung bei den Universitäten im regulären Verfahren.
Nur bei Wahrung der frühen Fristen stehen alle Hochschulen zur Auswahl. Sind diese Fristen verstrichen, reduzieren sich die Erfolgschancen einer Klage erheblich. Zögern Sie daher nicht, uns umgehend anzurufen und sich unverbindlich zu informieren.
Für Klagen gegen die Ablehnungsbescheide der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) und gegen die Ablehnungsbescheide der Hochschulen im regulären Verfahren gelten die Fristen, die auf dem jeweiligen Ablehnungsbescheid genannt sind.
Wir beraten Sie unverbindlich über die Chancen eines Studienplatzverfahrens gegen eine oder mehrere Hochschulen.
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