Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2024
Diese Verfahren sollten durch entsprechende Universitätszulassungsanträge bis zum 15. Januar 2024 eingeleitet worden sein, um alle Hochschulen zur Auswahl zu haben. Die Gerichtsanträge habe ich im März oder April 2024 bei den Verwaltungsgerichten eingereicht.
Die Verfahren werden im Laufe des Sommersemesters entschieden. Insbesondere in den medizinischen Fächern zum höheren Semestern wurden bereits zahlreiche Plätze vergeben.Die konkreten Erfolgsquoten stehen erst bei Abschluss aller Verfahren fest.
Studienplatzverfahren zum Wintersemester 2024/2025
Hier gelten obige Ausführungen entsprechend. Der 15. Juli 2024 ist wichtiger Termin für die außerkapazitäre Antragstellung bei den Universitäten und – soweit es die höheren Semester betrifft – für Ihre eigene Bewerbung bei den Universitäten im regulären Verfahren.
Nur bei Wahrung der frühen Fristen stehen alle Hochschulen zur Auswahl. Sind diese Fristen verstrichen, reduzieren sich die Erfolgschancen einer Klage erheblich. Zögern Sie daher nicht, uns umgehend anzurufen und sich unverbindlich zu informieren.
Für Klagen gegen die Ablehnungsbescheide der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) und gegen die Ablehnungsbescheide der Hochschulen im regulären Verfahren gelten die Fristen, die auf dem jeweiligen Ablehnungsbescheid genannt sind.
Wir beraten Sie unverbindlich über die Chancen eines Studienplatzverfahrens gegen eine oder mehrere Hochschulen.
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