• „Hochschulstart“ vergibt die bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächer Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie zum 1. Fachsemester.

    Von ihr erhalten die glücklichen Abiturienten mit Bestnoten ab Ende Juli die verbindliche Zusage eines Studienplatzes. Die wenigsten der Antragsteller haben den nötigen Abiturnotendurchschnitt für diese Sofortzulassung in der sogenannten Abiturbestenquote: Für Humanmedizin um 1,1, für Zahnmedizin um 1,3.  Inzwischen werden 30 % der Studienplätze über diese Abiturbestenquote vergeben.

    60 % der Studienplätze werden ab Anfang August im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) zugeteilt. In dieser Quote spielen neben der Abiturnote auch Kriterien wie Studierfähigkeitstests wie Medizinertest (TMS) oder HAM-Nat, Berufsausbildung, Dienst und das Überzeugungsvermögen im Auswahlgespräch eine Rolle. Jede Hochschule kann die Gewichtung solcher Pluspunkte relativ autonom definieren.

    Weitere 10 % der Studienplätze werden im Rahmen der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) vergeben. In dieser Quote spielt die Abiturnote keine Rolle. Auch die Wartezeit wird bei den oben genannten Fächern nicht mehr berücksichtigt. Maßgeblich sind vielmehr auch hier Studierfähigkeitstests, insbesondere TMS, sowie Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Dienst, Auswahlgespräch, Preiswettbewerb.

    Gegen Ende August werden die Zulassungsbescheide für die örtlich zulassungsbeschränkten Studienfächer verschickt. Dies betrifft auch begehrte Studiengänge wie beispielsweise Biologie Bachelor of Science. In diesem Fach sind bisher fast alle Bewerber auch mit weniger guten Noten zugelassen worden, vorausgesetzt, dass umfängliche Bewerbungen im ganzen Bundesgebiet erfolgten. Bei der Auswahl spielt hier neben Leistungskriterien auch die Wartezeit eine geringe Rolle. Für die anderen Fächer bleibt immer noch die Möglichkeit des Klageverfahrens.

  • Von mehr freien Studienplätzen können Medizinbewerber dahingegen nur träumen.

    Die Bewerbungssituation bei den medizinischen Fächern hat sich in den letzten Jahren eindeutig verschärft.  Bei dem besonders begehrten Fach Humanmedizin überschreitet die Zahl der Bewerber regelmäßig die Zahl der Studienplätze mindestens um das Vierfache. Wer beim Abitur einen ,,schlechteren“ Notendurchschnitt als etwa 1,4 erzielt hat und über keine Zusatzqualifikationen (z.B. einen excellenten Medizinertest oder eine Berufsausbildung) verfügt, wird auch dann abgelehnt, wenn er den Grenzwert nur haarscharf verfehlt hat.

    Die Tabellen mit den aktuellen Auswahlgrenzen finden Sie auf der amtlichen Seite von Hochschulstart.de oder auf den Websites der jeweiligen Hochschule.

    Sie können mit Hilfe der Tabellen Ihre persönliche Situation gut einschätzen und entscheiden, ob Sie auf „Hochschulstart“ setzen oder sich nach Alternativen umsehen. Wir beraten Sie über die Auswahl der Hochschulen bei „Hochschulstart“ auch in Hinblick auf ein eventuelles Klageverfahren. Denn einige Verwaltungsgerichte verlangen, dass  sich der Antragsteller/Kläger  für die verklagte Hochschule bei „Hochschulstart“ beworben hat.

    Auch aus diesem Grund ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme wichtig.

  • Die Bewerbungsfristen bei „Hochschulstart“ sind der 31.05. (für Altabiturienten) bzw. 15.07. (für Neuabiturienten) für das Wintersemester sowie der 15.01. (für alle Bewerber) für das Sommersemester. Bewerben Sie sich bitte auf jeden Fall für das angestrebte Semester!

Mehr Information:

  • Rechtsanwaltskanzlei Elke Giesen

    Tel. 0228-314 113 oder 0171 951 21 99 von 9-13 Uhr

    Poppelsdorfer Allee 58, 53115 Bonn
    Fax 0228-318 666
    Email: Kanzlei@nc-giesen.de

    Seit über 35 Jahren spezialisiert auf Hochschulrecht; mehr als 1000 Studenten erreichten so ihr Wunschstudium.