STUDIENPLATZPROBLEME?
Hier gibt es regelmäßig verschiedene Lösungsmöglichkeiten, die gerne unverbindlich mit Ihnen vorab erörtert werden können. Für den Erstkontakt per Telefon oder Mail wird keine Beratungsgebühr in Rechnung gestellt.
Diese Erörterung sollte möglichst bald erfolgen, denn die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten sind an bestimmte Termine gebunden, die je nach Bundesland und Universität variieren können. Verstreichen von Zeit bedeutet also immer eine Reduzierung von Möglichkeiten. Manche der Möglichkeiten kehren zu jedem Semester wieder, andere erst ein Jahr später. Also ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme auf jeden Fall vorteilhaft für die Optimierung Ihres Vorgehens.
Meine Kanzlei arbeitet seit über 35 Jahren spezialisiert auf Studienplatzfragen. In einem Telefonat biete ich Ihnen nach wenigen Angaben einen Vorschlag zum besten Vorgehen an.
Eine erste Analyse erfordert nur wenige Angaben:
- Abitur bzw. Fachhochschulreife: Jahr, Bundesland, Note
- bereits studierte Semester: Fach, Studienort, Zeitraum
- bisher erreichte Abschlüsse, Anrechnungsbescheide
- „Hochschulstart“ (früher ZVS): Fristgerechte Bewerbung erfolgt?
WICHTIGE FRISTEN ZUM ABLAUF DER VERFAHREN
Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2026
Diese Verfahren sollten durch entsprechende Universitätszulassungsanträge bis zum 15. Januar 2026 eingeleitet worden sein, um alle Hochschulen zur Auswahl zu haben. Die Gerichtsanträge werde ich im März oder April 2026 bei den Verwaltungsgerichten einreichen.
Die Verfahren werden im Laufe des Sommersemesters entschieden. Die konkreten Erfolgsquoten stehen erst bei Abschluss aller Verfahren fest. Im vorigen Sommersemester 2025
hat die Mehrzahl meiner Mandanten zum höheren Semester einen Studienplatz erhalten.
Studienplatzverfahren zum Wintersemester 2026/2027
Hier gelten obige Ausführungen entsprechend. Der 15. Juli 2026 ist wichtiger Termin für die außerkapazitäre Antragstellung bei den Universitäten und für Ihre eigene Bewerbung bei den Universitäten bzw. bei Hochschulstart im regulären Verfahren.
Nur bei Wahrung der frühen Fristen stehen alle Hochschulen zur Auswahl. Sind diese Fristen verstrichen, reduzieren sich die Erfolgschancen einer Klage erheblich. Zögern Sie daher nicht, uns umgehend anzurufen und sich unverbindlich zu informieren.
Für Klagen gegen die Ablehnungsbescheide der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) und gegen die Ablehnungsbescheide der Hochschulen im regulären Verfahren gelten die Fristen, die auf dem jeweiligen Ablehnungsbescheid genannt sind.
Wir beraten Sie unverbindlich über die Chancen eines Studienplatzverfahrens gegen eine oder mehrere Hochschulen.
IHR ERSTKONTAKT
per Telefon (Mo-Fr, 09.00 Uhr bis 13 Uhr)
0171 951 21 99
oder per email
Alles, was vorkommen kann, ist schon einmal vorgekommen!
Über 35 Jahre Erfahrung und Erfolg mit Studienplatzklagen kommen voll zum Tragen! Dieser Schatz der spezialisierten Erfahrung ist die Grundlage der Suche nach der besten Lösung.
Bewertungen und Erfahrungsberichte
Bewertungen aus dem Portal anwalt.de
Mögliche Strategien … alles überdenken
Schwerpunkt des unverbindlichen Erstgespräches:
Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen?
Es ist empfehlenswert, mehrere Bemühungen parallel zu betreiben. Was und wie, ist durch die Vorgaben des einzelnen Studenten bedingt und kann deshalb am besten im Ersttelefonat näher definiert werden. Hier einige wichtige Aspekte:
Studienplatzklage (bundesweit)
Am häufigsten werden die Numerus-Clausus-Fächer eingeklagt, die durch „Hochschulstart“ (früher ZVS) vergeben werden, wie Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin. Psychologie und Lehramt werden ebenfalls stark nachgefragt.
Zu wählen ist zwischen der Klage zum Erstsemester und der zu einem höheren Fachsemester. Bei der Klage zum ersten Semester ist die Zahl der Kläger erheblich größer als die Zahl der ermittelbaren Studienplätze. Wegen dieser Übernachfrage erhält nur ein Teil der Kläger den angestrebten Studienplatz. Zu klären ist deshalb, ob Voraussetzungen bestehen oder geschaffen werden können, auf Zulassung in ein höheres Semester zu klagen. In diesem Fall sind die Klageaussichten deutlich günstiger. Für bestimme Konstellationen können Wahrscheinlichkeiten bis zu 100 % erzielt werden, einen Studienplatz des Wunschstudiums zu erreichen. Gesichtspunkte für eine Klage zum höheren Semester werden im Folgenden näher dargestellt.
Auslandsstudium: Studienplatzklage für Wechsel nach Deutschland
In diesem Fall beginnt man zunächst das Wunschstudienfach im Ausland in der Landessprache oder englischsprachig oder deutschsprachig. Beispiele: Ungarn (Semmelweis-Universität in Budapest, Pécs, Szeged), Lettland (z.B. Riga), Slowakei (z.B. Bratislava), Tschechien (z.B. Prag), Bulgarien (z.B. Sophia) und andere EU-Länder. Die meist vorgesehene Rückkehr nach Deutschland für die Fortsetzung des Studiums kann durch eine Klage zum höheren Semester (noch) relativ sicher erreicht werden. Mit der zunehmenden Zahl von Auslandsstudenten im Fach Medizin muss für diesen Weg sorgfältiger vorgeplant werden.
Quereinstieg in Kombination mit Klage zum höheren Semester
Der Quereinstieg über ein anderes Fach – beispielsweise über Biologie, Physik oder Chemie – ist unverändert ein guter Weg. Allerdings sind die Details komplex – deutlich komplexer als noch vor fünf oder mehr Jahren. Die Erfahrungen der Eltern sind auf die heutige Situation also nicht ohne weiteres übertragbar.
Beim Quereinstieg muss ganz besonders sorgfältig das Ineinandergreifen aller Aspekte bedacht werden. Nur dann wird der spätere Wechsel in das Wunschstudium recht zuverlässig gelingen. In den von mir geführten Verfahren lagen die Erfolgsquoten vielfach bei 100 %.
Vorbereitungen
wie Vorstudium, Tests, Testvorbereitung, Medizinertest / TMS u.a.m. geben normalerweise keinen Anlass zu Klageverfahren. Sie gehören aber zum Puzzle einer alles integrierenden Strategie.
Kosten für Studienplatzklagen
Studieren kostet auf jeden Fall Geld, Umwege etwas mehr, Warten aber am meisten. Denn es verkürzt sich ja später dementsprechend die voll bezahlte Lebensarbeitszeit. Die Kosten der Umwege und Alternativen müssen gegeneinander abgewogen werden. Dieser Gesichtspunkt ist Teil der ersten Analyse.
Meine Kanzlei klärt auch die Möglichkeit des Eintritts einer Rechtsschutzversicherung für die Kosten von Anwalt und Gericht (Verwaltungsgericht).
Individuell zu optimieren
Das vorstehende Bild erscheint noch recht überschaubar. Die Realität ist es leider nicht. Es gibt keine Einheitslösung und keinen Schlüssel zum mühelosen Erfolg. Sinnvoll ist es deshalb, für die Verhältnisse des Einzelfalles die wichtigsten Gesichtspunkte im Gespräch rasch herauszuarbeiten. Danach wissen Sie mehr. Die Vorklärung, ob und wie ein Einklagen erfolgen könnte, ist unverbindlich und kostenlos.
Nur einfach Einklagen ist wenig
Die Gesamtschau und Verknüpfung der möglichen Wege ist die Aufgabe und die Lösung. Über 35 Jahre Erfahrung und Erfolg mit Studienplatzklagen kommen voll zum Tragen. Alles, was vorkommen kann, ist dann schon mindestens einmal vorgekommen. Dieser Schatz der spezialisierten Erfahrung ist die Grundlage der Suche nach der besten Lösung.
Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens
Die persönliche Betreuung der Mandanten ist uns ein wichtiges Anliegen. Bei allen wichtigen Fragen werden Sie ausschließlich von Frau Rechtsanwältin Giesen beraten. Darüber hinaus sind unsere Aussagen hinsichtlich der Erfolgsaussichten immer an der Realität orientiert und berücksichtigen auch die bundesweiten Klageergebnisse der letzten Jahre. Wenn beispielsweise gelegentlich von einem nahezu sicheren Erfolg bei einem Klagedurchgang zum ersten Semester Medizin gesprochen wird, so sollten Sie sehr skeptisch sein. Die statistischen Ergebnisse sprechen dagegen. Also kommt es ausschlaggebend darauf an, das Einklagen zum Erstsemester zusätzlich in eine Strategie mit Alternativen und mit weiteren Erfolgschancen einzubetten. Das ist es, wofür über 35 Jahre Erfahrung unter Spezialisierung auf Studienplatzprobleme die ausschlaggebende Grundlage bilden.
Tätigkeit bundesweit – es geht auch ohne Besprechung in Bonn
Ihr Besuch in Bonn ist für Studienplatzklagen nicht zwingend. Sie müssen auch nicht selber vor Gericht erscheinen. Alle Belange des Mandats können mit Brief, Telefon und E-Mail von hier aus bearbeitet werden.
Wir vertreten Mandanten aus ganz Deutschland und bei allen Universitäten in Deutschland. Auf Wunsch benennen wir Ihnen gerne Referenzen, also zufriedene Mandanten in Ihrer Nähe.


