Sie müssen mit Ablehnung seitens der Stiftung für Hochschulzulassung „Hochschulstart“ oder einer Hochschule rechnen?
Dann ist das Einklagen des Studienplatzes eine Möglichkeit, trotzdem zum Wunschstudium zugelassen zu werden. Wichtig ist aber, nicht erst auf die Ablehnung zu warten. Denn dann sind die Fristen für eine Klage bei zahlreichen Hochschulen bereits verstrichen, und Sie verlieren je nach Reglung für das jeweilige Studienfach 6 bis 12 Monate.
Über die Durchführung und über die Erfolgsaussichten finden Sie mehr auf dieser Site. Für eine vertiefte Information sprechen Sie uns bitte an. Ein kostenfreies Telefonat wird klarstellen, in welcher Weise das Klageverfahren Ihnen helfen kann.
Am besten melden Sie sich bei uns schon vor Ihrer regulären Bewerbung bei „Hochschulstart“ oder den Hochschulen. Das Ineinandergreifen der Fristen für eine Klage und für Ihre reguläre Bewerbung kann komplex sein. Ihr zweigleisiges Vorgehen – Antrag einerseits, Klage andererseits – muss deshalb mit Sorgfalt optimal aufeinander abgestimmt werden.
Hat Ihre Klage Erfolg, dann oft so spät, dass Sie auf das nächste Anfangssemester warten müssen. Hierdurch verlängert sich die Gesamtstudienzeit um 6 Monate. Bei Universitäten und Studienfächern mit Studienbeginn nur im Wintersemester verlängert sich die Gesamtdauer des Studiums um 12 Monate, verglichen mit dem sofort über „Hochschulstart“ zugelassenen Bewerber. Dies zeigt, wie wichtig es ist, so frühzeitig wie möglich die Weichen zu stellen, und zwar fachkundig und richtig. Denn wenn Sie die Klagetermine verpassen, fügen Sie dem klagetechnisch bedingten Zeitverlust noch eine weitere Verzögerung hinzu.
Hochschulrecht/Hochschulzulassungsrecht
Es handelt sich um eine komplexe Rechtsmaterie. Spezialisierung auf dieses Gebiet ist die geeignete Grundlage, alle Möglichkeiten für Sie auszuschöpfen. Meine Kanzlei arbeitet seit über drei Jahrzehnten ausschließlich im Bereich des Hochschulrechts. Schwerpunkt ist das Einklagen von Studienplätzen. Die hierbei erworbene Kenntnis aller Gesichtspunkte bringt Ihnen zuverlässige Hilfe.
Die verschiedenen Wege zum Hochschulstudium mit bundesweitem NC
Studienplatz durch Antrag bei „Hochschulstart“
Dieser naheliegende Weg steht bei medizinischen Fächern (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin) und für Pharmazie nur solchen Abiturienten sofort offen, die nicht nur gute, sondern überdurchschnittlich gute Gesamtnoten beim Abitur erreichten. Näheres zu den Auswahlkriterien finden Sie unter der Rubrik “Stiftung für Hochschulzulassung“.Das Einklagen des Studienplatzes zum ersten Semester
Diese Lösung wird auf dieser Website an anderer Stelle (siehe „Die Studienplatzklage zum ersten Semester“) näher beschrieben. Es ist die am häufigsten gewählte Alternative. Sie erhalten bei mir Beratung zur Vorgehensweise, und sodann werden die Verfahren eingeleitet.Der ,,Quereinstieg“
Es wird zunächst im Rahmen eines anderen naturwissenschaftlichen Faches studiert. Nach Erhalt der nötigen Leistungsnachweise kann eine Bewerbung zu einem höheren Fachsemester des Wunschstudiums erfolgen. Dies gelingt oft nur reibungslos in Verbindung mit einem Klageverfahren. Hierbei ist eine hohe Erfolgsquote der Erfahrungswert. Bisher wurde in fast allen von meiner Kanzlei geführten derartigen Klagen der Studienplatz innerhalb weniger Monate erzielt.Auslandsstudium : Ungarn, Österreich, Niederlande, Lettland, Tschechien und andere Länder
Das Auslandsstudium verfolgt überwiegend die Absicht, später die weiteren und abschließenden Studienabschnitte (z.B. den klinischen Abschnitt) in Deutschland zu absolvieren. Hier ist wiederum eine Hürde zu meistern. Denn die Zahl der Bewerber zum höheren Semester übersteigt oft das verfügbare Angebot der Studienplätze. Eine Klage kann dann der gebotene Ansatz sein, um mit möglichst geringem Zeitverlust die Fortsetzung an einer deutschen Universität zu erreichen.Die Kostenfrage wird immer gestellt, und Sie erhalten Antworten.
Zu den Kosten bestehen verbindliche Regeln wie auch Erfahrungswerte. Unter bestmöglicher Berücksichtigung Ihres beabsichtigten Klage-Budgets sollte die Erfolgsaussicht in gemeinsamem Abwägen optimiert werden. Zögern Sie nicht, diese Frage schon jetzt und vorab durch einen Anruf zu klären.
Begleitende Hilfen bis zum Beginn des Studiums
Das Klageverfahren bis zum Klageerfolg ist der entscheidende Schritt. Danach müssen oft eher technische Schwierigkeiten mit dem Ziel der möglichst raschen Immatrikulation gemeistert werden. Hierbei ist eine in über 35 Jahren gewonnene Erfahrung in Studienplatzklagen eine hilfreiche Unterstützung bei häufigen praktischen Problemen.