Was „Quereinstieg“ bedeutet und wie er den Weg zum Studienplatz erleichtern kann.

  • Der Grundgedanke des Quereinstiegs ist einfach und altbekannt: Wer Leistungsnachweise in einem anderen Studienfach oder im Ausland erworben hat, kann sich diese vom Prüfungsamt auf das Wunschstudienfach anrechnen lassen.

    Mit diesem so genannten Anrechnungsbescheid ist ein Einstieg in ein höheres Fachsemester des gewünschten Studienfachs möglich. Interessant ist diese Methode vor allem deswegen, weil die Hochschulen ihre durch Studienabbruch oder Studienortwechsel frei gewordenen Studienplätze ab dem 2. Semester nach eigenen, beispielsweise sozialen Kriterien selbst vergeben. „Hochschulstart“ ist also nicht mehr zuständig. Der Studierende kann sich für diese Plätze im regulären Verfahren bei den Hochschulen selbst bewerben.

  • Ein weiterer, wichtiger Vorteil des Quereinstiegs besteht darin, dass sich der Studienbewerber auf der Grundlage des Anrechnungsbescheides in ein höheres Semester einklagen kann.

    Bei Studienplatzklagen zu einem höheren Semester sind die Erfolgsaussichten besonders gut, weil die Bewerberkonkurrenz erheblich geringer ist als bei Klagen zum 1. Fachsemester. Bei Klagen zum 2. Semester Medizin (zum Sommersemester) beispielsweise hat meine Kanzlei bisher nahezu allen Mandanten zum gewünschten Studienplatz verholfen. Entsprechendes gilt für die Zahnmedizin und andere NC-Fächer. Bestimmte Prognosen für die Zukunft lassen sich hieraus nicht ableiten.

Praxis des Quereinstiegs: Wie Sie Komplexes meistern können.

  • Meine Kanzlei arbeitete auf dem Gebiet des Quereinstiegs über 25 Jahre mit dem damals in Bonn ansässigen „Verein der NC-Studenten“ unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Händel zusammen. Der Verein, der inzwischen nicht mehr existiert, beriet zu den Themen Quereinstieg, Hochschulauswahlgespräch und Medizinertest. Außerdem veranstaltete der Verein mehrmals im Jahr Seminare in Bonn, an denen ich als Referentin zum Thema Studienplatzklage teilnahm. Die aus dieser Zeit gewonnene Erfahrung ist Grundlage für die Beratung zu diesem Thema.

  • Von uns erfahren Sie also nicht nur die rechtlichen Grundlagen des Quereinstiegs, sondern wir beraten Sie auch hinsichtlich der praktischen Umsetzung.

    Denn wenn Sie nicht wissen, welches Studienfach sich als Grundlage für den Quereinstieg eignet, wie viele Scheine Sie benötigen, um beispielsweise ein Semester Medizin angerechnet zu erhalten und welches Prüfungsamt für Sie zuständig ist, hilft Ihnen das theoretische Wissen allein nicht weiter.