Die nachstehenden Angaben sollen einen kurzen Überblick verschaffen. Bitte rufen Sie uns an, sofern Sie für Ihren konkreten Fall Auskunft wünschen, ob oder wie in Ihrem Fall eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen kann.
Rechtsschutzversicherung für Studienplatzverfahren
Seit dem Jahr 2002 gibt es bei einigen Rechtsschutzversicherungen die Möglichkeit, Studienplatzklagen im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (Verwaltungsstreitigkeiten) zu versichern. Wenn Sie einen älteren Vertrag besitzen, der Studienplatzklagen erfasst, sind Sie in der glücklichen Lage, einen erheblichen Teil der Prozesskosten erstattet zu bekommen. Zu den Prozesskosten gehören sowohl Anwaltskosten als auch Gerichtskosten.
Leistungsumfang der Versicherung
Es existiert ein Urteil des OLG Celle, das die Concordia Versicherung verpflichtet hat, Verfahren gegen 10 Universitäten zu finanzieren. Über viele Jahre wurden in der Folge auch von anderen Versicherungen Verfahren in diesem Umfang übernommen.
Allerdings haben die meisten Rechtsschutzversicherungen die Studienplatzklagen mittlerweile aus ihrem Leistungskatalog gestrichen. Es ist daher schwierig, zum jetzigen Zeitpunkt noch einen neuen Vertrag abzuschließen, der das Risiko einer Studienplatzklage abdeckt. Einige Versicherungen, z.B. die Allrecht, haben nur noch ein einziges Verfahren, d.h. gegen eine Universität pro Jahr, versichert.
Vertragliche Regeln beachten
Selbstbeteiligung
Beim Abschluss eines Neuvertrages sollten Sie auf die Versicherungspunkte Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) und Wartezeit achten. Einige Versicherungen bieten Rechtsschutz mit einer Selbstbeteiligung von 150,- EUR oder mehr pro Verfahren an. Bei einem Neuvertrag sollten Sie nach Möglichkeit keinen Selbstbehalt vereinbaren.
Wartezeit
Bei Eintritt des Versicherungsfalls muss die vertraglich vereinbarte Wartezeit abgelaufen sein. Eine Wartezeit von drei Monaten ist der Regelfall, manche Versicherungen dehnen die Wartezeit inzwischen aber auf 12 Monate oder noch mehr aus. Über die Frage des Eintritts des Versicherungsfalls bestehen unterschiedliche Auffassungen (z.B. Zeitpunkt der Antragstellung bei den Universitäten oder der Erlass des „Hochschulstart“-Ablehnungsbescheides).
Ihre Fragen telefonisch klären
Kontakt
Falls Sie noch Fragen zum Thema Rechtschutzversicherung haben, wenden Sie sich bitte unverbindlich an:
Rechtsanwältin Elke Giesen, Poppelsdorfer Allee 58, 53115 Bonn
Tel. 0228 – 31 41 13.