Rechtsanwaltskanzlei

Elke Giesen

Schwerpunkt Hochschulrecht

Informationen:

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kanzlei@nc-giesen.de

Der Quereinstieg

Was "Quereinstieg" bedeutet und wie er den Weg zum Studienplatz erleichtern kann.

Der Grundgedanke des Quereinstiegs ist einfach und altbekannt: Wer Leistungsnachweise in einem anderen Studienfach oder im Ausland erworben hat, kann sich diese vom Prüfungsamt auf das Wunschstudienfach anrechnen lassen.

Mit diesem so genannten Anrechnungsbescheid ist ein Einstieg in ein höheres Fachsemester des gewünschten Studienfachs möglich. Interessant ist diese Methode vor allem deswegen, weil die Hochschulen ihre durch Studienabbruch oder Studienortwechsel frei gewordenen Studienplätze ab dem 2. Semester nach eigenen, beispielsweise sozialen Kriterien selbst vergeben. "Hochschulstart" ist also nicht mehr zuständig. Der Studierende kann sich für diese Plätze im regulären Verfahren selbst bewerben.

Ein weiterer, wichtiger Vorteil des Quereinstiegs besteht darin, dass sich der Studienbewerber auf der Grundlage des Anrechnungsbescheides in ein höheres Semester einklagen kann.

Bei Studienplatzklagen zu einem höheren Semester sind die Erfolgsaussichten besonders gut, weil die Bewerberkonkurrenz erheblich geringer ist als bei Klagen zum 1. Fachsemester. Bei Klagen zum 2. Semester Medizin (zum Sommersemester) beispielsweise hat meine Kanzlei bisher nahezu allen Mandanten zum gewünschten Studienplatz verholfen. Entsprechendes gilt für die Zahnmedizin und andere NC-Fächer. Bestimmte Prognosen für die Zukunft lassen sich hieraus nicht ableiten.

Praxis des Quereinstiegs: Wie Sie Komplexes meistern können.

Meine Kanzlei arbeitete auf dem Gebiet des Quereinstiegs 30 Jahre lang mit dem in Bonn ansässigen "Verein der NC-Studenten'' unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Händel zusammen.

Der Verein beriet zu den Themen Quereinstieg, Hochschulauswahlgespräch und Medizinertest. Außerdem veranstaltete der Verein mehrmals im Jahr Seminare in Bonn, an denen ich als Referentin zum Thema Studienplatzklage teilgenommen habe. Aufgrund dessen habe ich mir vertiefte Kenntnisse zur Problematik des Quereinstiegs aneigenen können. Zahlreiche Quereinsteiger habe ich mit Erfolg bei einer Klage zum höheren Semester Medizin oder Zahnmedizin vertreten.

Der Verein der NC-Studenten hat inzwischen seine Tätigkeit aus Altersgründen eingestellt.

Von uns erfahren Sie also nicht nur die rechtlichen Grundlagen des Quereinstiegs, sondern wir beraten Sie auch hinsichtlich der praktischen Umsetzung.

Denn wenn Sie nicht wissen, welches Studienfach sich als Grundlage für den Quereinstieg eignet, wie viele Scheine Sie benötigen, um beispielsweise ein Semester Medizin angerechnet zu erhalten und welches Prüfungsamt für Sie zuständig ist, hilft Ihnen das theoretische Wissen allein nicht weiter.
Analog ist die Problematik bei Zahnmedizin, Psychologie, Tiermedizin und bei anderen NC-Fächern.

Aktuell

Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2023

Diese Verfahren sollten durch entsprechende Universitätszulassungsanträge bis zum 15. Januar 2023 eingeleitet worden sein, um alle Hochschulen zur Auswahl zu haben. Die Gerichtsanträge wurden im März oder April gestellt.

Im Ergebnis haben alle Mandanten zum höheren Semester Medizin den gewünschten Studienplatz erhalten. Von den Interessenten für das 1. Semester Medizin bzw. Zahnmedizin hat nur ein Teil eine Zulassung erhalten, weil hier die Bewerberkonkurrenz erheblich höher ist. 

Studienplatzverfahren zum Wintersemester 2023/2024

Die ersten Fristen für Anträge zum 1. oder höheren Semestern liefen in einigen Bundesländern bereits am 15. Juli 2023 ab. Weitere Fristen laufen am 01. und 15. September 2023 ab. Auch ab Oktober sind noch einige wenige Verfahren möglich.Die Gerichtsverfahren werden ab Oktober/November entschieden.

Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2024

Hier gellten obige Ausführungen entsprechend. Der 15. Januar 2024 ist wichtiger Termin für die außerkapazitäre Antragstellung bei den Universitäten und Ihre eigene Bewerbung bei Hochschulstart oder den Universitäten direkt.

Nur bei Wahrung der frühen Fristen stehen alle Hochschulen zur Auswahl. Sind diese Fristen verstrichen, reduzieren sich die Erfolgschancen einer Klage erheblich. Zögern Sie daher nicht, uns umgehend anzurufen und sich unverbindlich zu informieren.  

Für Klagen gegen die Ablehnungsbescheide der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) und gegen die Ablehnungsbescheide der Hochschulen im regulären Verfahren gelten die Fristen, die auf dem jeweiligen Ablehnungsbescheid genannt sind.

Wir beraten Sie unverbindlich über die Chancen eines Studienplatzverfahrens gegen eine oder mehrere Hochschulen.