Rechtsanwaltskanzlei

Elke Giesen

Schwerpunkt Hochschulrecht

Informationen:

0228/ 31 41 13

kanzlei@nc-giesen.de

Anfallende Kosten

Die Kostenarten

Welche Kosten fallen an?

Die Höhe der Gesamtkosten für eine Studienplatzklage richtet sich zunächst nach der Anzahl der verklagten Hochschulen. Je nach Studienfach und den finanziellen Möglichkeiten des Studienbewerbers sollte gegen mehrere Universitäten parallel prozessiert werden, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.Pro Verfahren entstehen (eigene) Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, eventuell Vorverfahrensgebühren und - wenn sich eine Hochschule anwaltlich vertreten lässt - deren Anwaltsgebühren.

Die Kosten planen, abwägen, mit Nutzen aufrechnen

Die Größenordnung der Kosten wird überschaubar gemacht.

Um die Kosten kalkulierbarer zu machen, bieten wir unseren meinen Mandanten ein Pauschalhonorar an. Die übrigen Verfahrenskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Wir sind bemüht, für Sie ein tragbares finanzielles Konzept zu finden. Über die Höhe der Gesamtkosten beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Die Kosten der Studienplatzklage - und der Nutzwert

Eine Studienplatzklage ist leider nicht billig, aber wenn Sie bedenken, dass Sie eventuell mit Hilfe einer gerichtlich erwirkten Zulassung früher in den Beruf einsteigen und Geld verdienen können, lohnt sich der finanzielle Einsatz.

Aktuell

Studienplatzverfahren im Wintersemester 2022/2023

Im Wintersemester 2022/2023 sind die von uns betriebenen Studienplatzverfahren (Kapazitätsklagen)  sehr erfolgreich verlaufen. 

Alle Mandanten, die eine Zulassung im klinischen Abschnitt Medizin anstrebten, haben den gewünschten Studienplatz erhalten, ebenso wie die Mandanten für die Studienfächer Psychologie Bachelor und Master. Voraussetzung war eine frühzeitige Beauftragung bis zum 15.07. und eine Einbeziehung von mehreren Universitäten.

Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2023

Diese Verfahren sollten durch entsprechende Universitätszulassungsanträge bis zum 15. Januar eingeleitet worden sein, um alle Hochschulen zur Auswahl zu haben. Die Gerichtsverfahren werden im März oder April gestellt.

 

Studienplatzverfahren zum Wintersemester 2023/2024

Die ersten Fristen für Anträge zum 1. oder höheren Semestern laufen in einigen Bundesländern bereits am 15. Juli 2023 ab. Weitere Fristen laufen am 01. und 15. September 2023 ab. Auch ab Oktober sind noch einige wenige Verfahren möglich.

Nur bei Wahrung der frühen Fristen stehen alle Hochschulen zur Auswahl. Sind diese Fristen verstrichen, reduzieren sich die Erfolgschancen einer Klage erheblich. Zögern Sie daher nicht, uns umgehend anzurufen und sich unverbindlich zu informieren.  

Für Klagen gegen die Ablehnungsbescheide der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) und gegen die Ablehnungsbescheide der Hochschulen im regulären Verfahren gelten die Fristen, die auf dem jeweiligen Ablehnungsbescheid genannt sind.

Wir beraten Sie unverbindlich über die Chancen eines Studienplatzverfahrens gegen eine oder mehrere Hochschulen.