Rechtsanwaltskanzlei

Elke Giesen

Schwerpunkt Hochschulrecht

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Der August: Monat der Entscheidung

August ist Hochsaison bei Studienplatzproblemen

Heißer August für Studienbeweber (für das Wintersemester)
... oder heißer Februar (für das Sommersemester)


Nicht Sommerloch, sondern alljährlich Hochsaison ist im August bei vielen Universitätsverwaltungen und bei "Hochschulstart", der Stiftung für Hochschulzulassung. "Hochschulstart" vergibt ausschließlich die bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächer Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Von ihr erhalten die glücklichen Abiturienten mit Bestnoten Mitte August die verbindliche Zusage eines Studienplatzes. Die wenigsten der Antragsteller haben den nötigen Abiturnotendurchschnitt für diese Sofortzulassung in der sogenannten Abiturbestenquote: Für Humanmedizin um 1,1, für Zahnmedizin um 1,3.

Künftig werden 30 % der Studienplätze (statt bisher 20 %) über diese Abiturbestenquote vergeben.

Etwa gleichzeitig erfolgt von "Hochschulstart" die Absage für die meisten der Antragsteller, des Weiteren werden Mitteilungen über die Teilnahmemöglichkeit am Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) verschickt. Im Rahmen des AdH werden 60 % der Studienplätze vergeben. In dieser Quote zählen neben der Abiturnote auch Kriterien wie Berufsausbildung, Medizinertest (TMS), HAM-Nat und das Überzeugungsvermögen im Auswahlgespräch. Jede Hochschule kann die Gewichtung solcher Pluspunkte relativ autonom definieren. Für viele Bewerber ist die Zukunft und also die Lebensplanung demnach noch offen - Stress garantiert.

Unterdessen versenden die Universitäten selbst bereits ab Anfang August die ersten Zulassungen oder Ablehnungen für andere Studiengänge.

Es gibt ca. 4000 örtlich beschränkte NC-Studiengänge, die überwiegend (noch) von den Universitäten autonom bewirtschaftet werden. Daraus ergbit sich das bekannte Problem, dass durch Mehrfachzulassungen und zu späte Nachrückverfahren Jahr für Jahr tausende Studienplätze nicht besetzt werden können. Dies betrifft auch begehrte Studiengänge wie beispielsweise Biologie Bachelor of Science. In diesem Fach sind bisher fast alle Bewerber auch mit weniger guten Noten zugelassen worden, vorausgesetzt, dass umfängliche Bewerbungen im ganzen Bundesgebiet erfolgten. Für die anderen Fächer bleibt immer noch die Möglichkeit des Klageverfahrens.

Von mehr freien Studienplätzen können Medizinbewerber dahingegen nur träumen.

Die Bewerbungssituation bei den medizinischen Fächern hat sich in den letzten Jahren eindeutig verschärft.  Bei dem besonders begehrten Fach Humanmedizin überschreitet die Zahl der Bewerber regelmäßig die Zahl der Studienplätze mindestens um das Vierfache. Wer beim Abitur einen ,,schlechteren'' Notendurchschnitt als etwa 1,4 erzielt hat und über keine Zusatzqualifikationen (z.B. einen excellenten Medizinertest oder eine Berufsausbildung) verfügt, wird auch dann abgelehnt, wenn er den Grenzwert nur haarscharf verfehlt hat.

Achtung: Die Wartezeitquote wird ab dem SS 2020 in der bisherigen Form abgeschafft. 

Bisher konnte jeder Bewerber einen Studienplatz erhalten, der lange genug gewartet hatte. Diese Regelung gilt künftig nicht mehr. Statt der bisherigen 20 %-igen Wartezeitquote gibt es eine 10 %-ige Quote, bei der die Abiturdurchschnittsnote keine Rolle spielt. Die Bundesländer legen die Auswahlkriterien aufgrund des Staatsvertrages fest. In den Auswahlkatalog können z.B. das Ergebnis des Medizinertests oder eine Berufsausbildung sowie eine Berufstätigkeit kommen.

Die Tabellen mit den aktuellen Auswahlgrenzen finden Sie künftig auf der amtlichen Seite von Hochschulstart.de oder auf den Websites der jeweiligen Hochschule.

Sie können mit Hilfe der Tabellen Ihre persönliche Siuation gut einschätzen und entscheiden, ob Sie auf "Hochschulstart" setzen oder sich nach Alternativen umsehen. Wir beraten Sie über die Auswahl der Hochschulen bei "Hochschulstart", auch in Hinblick auf ein eventuelles Klageverfahren. Denn einige Verwaltungsgerichte verlangen, dass die verklagte Hochschule bei der "Hochschulstart"-Bewerbung in  der AdH-Quote angegeben wurde. Auch aus diesem Grund ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme wichtig.

Die Bewerbungsfristen bei "Hochschulstart" sind der 31.05. (für Altabiturienten) bzw. 15.07. (für Neuabiturienten) für das Wintersemester sowie der 15.01. (für alle Bewerber) für das Sommersemester.

Mehr Information:

Rechtsanwaltskanzlei Elke Giesen Tel. 0228-314 113 von 9-13 Uhr

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Seit über 30 Jahren spezialisiert auf Hochschulrecht; mehr als 1000 Studenten erreichten so ihr Wunschstudium.

Aktuell

Studienplatzverfahren im Wintersemester 2022/2023

Im Wintersemester 2022/2023 sind die von uns betriebenen Studienplatzverfahren (Kapazitätsklagen)  sehr erfolgreich verlaufen. 

Alle Mandanten, die eine Zulassung im klinischen Abschnitt Medizin anstrebten, haben den gewünschten Studienplatz erhalten, ebenso wie die Mandanten für die Studienfächer Psychologie Bachelor und Master. Voraussetzung war eine frühzeitige Beauftragung bis zum 15.07. und eine Einbeziehung von mehreren Universitäten.

Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2023

Diese Verfahren sollten durch entsprechende Universitätszulassungsanträge bis zum 15. Januar eingeleitet worden sein, um alle Hochschulen zur Auswahl zu haben. Die Gerichtsverfahren werden im März oder April gestellt.

 

Studienplatzverfahren zum Wintersemester 2023/2024

Die ersten Fristen für Anträge zum 1. oder höheren Semestern laufen in einigen Bundesländern bereits am 15. Juli 2023 ab. Weitere Fristen laufen am 01. und 15. September 2023 ab. Auch ab Oktober sind noch einige wenige Verfahren möglich.

Nur bei Wahrung der frühen Fristen stehen alle Hochschulen zur Auswahl. Sind diese Fristen verstrichen, reduzieren sich die Erfolgschancen einer Klage erheblich. Zögern Sie daher nicht, uns umgehend anzurufen und sich unverbindlich zu informieren.  

Für Klagen gegen die Ablehnungsbescheide der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) und gegen die Ablehnungsbescheide der Hochschulen im regulären Verfahren gelten die Fristen, die auf dem jeweiligen Ablehnungsbescheid genannt sind.

Wir beraten Sie unverbindlich über die Chancen eines Studienplatzverfahrens gegen eine oder mehrere Hochschulen.