Rechtsanwaltskanzlei

Elke Giesen

Schwerpunkt Hochschulrecht

Informationen:

0228/ 31 41 13

kanzlei@nc-giesen.de

Profil

Ausgangsbasis

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Würzburg habe ich im Jahr 1986 das zweite juristische Staatsexamen in Düsseldorf abgelegt.

Durch den in Bonn ansässigen "Verein der NC-Studenten" unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Heribert Händel wurde ich auf das Thema ,,Zulassung zum Studium ohne die damalige ZVS (heute Stiftung für Hochschulzulassung "Hochschulstart")  aufmerksam. Der NC-Verein veranstaltete 30 Jahre lang zu dieser Thematik Seminare in Bonn, an denen ich als Referentin teilnahm. Aufgrund dessen habe ich mir vertiefte Kenntnisse zur Problematik des Quereinstiegs aneigenen können. Zahlreiche Quereinsteiger habe ich mit Erfolg bei einer Klage zum höheren Semester Medizin oder Zahnmedizin vertreten.

Der Verein der NC-Studenten hat inzwischen seine Tätigkeit aus Altersgründen eingestellt.

Meine Kanzlei ist seit 1987 ausschließlich auf dem Gebiet des Hochschulzulassungsrechts (Studienplatzklage) und der Quereinstiegsberatung tätig.

Wir vertreten Sie kompetent und effektiv in allen zulassungsbeschränkten Studienfächern nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids von "Hochschulstart" oder einer Hochschule bis zur Zulassung in Ihrem Wunschstudienfach zum ersten oder einem höheren Fachsemester. Aufgrund unserer langjährigen Spezialisierung sind uns die Zulassungsvoraussetzungen nach Frist und Form sowie die Klagemöglichkeiten gegen alle Hochschulen im Bundesgebiet selbstverständlich bestens bekannt.


Ein weiterer Schwerpunkt meiner Kanzlei sind die Beratung und die juristische Vertretung im Bereich des Quereinstiegs, d.h. des Einstiegs über ein anderes Studienfach in das gewünschte Studienfach.

Schließlich sind wir Ihnen auch behilflich, wenn Sie den Hochschulort wechseln möchten, sei es durch reguläre Bewerbung oder durch einen Studienplatztausch.


Bitte erfragen Sie, wie Ihrem Anliegen entsprochen werden kann:

Rechtsanwaltskanzlei
Elke Giesen
Poppelsdorfer Allee 58
53115 Bonn

Tel:        0228 - 31 41 13
Fax:       0228 - 31 86 66
E-Mail:   Kanzlei[at]nc-giesen[dot]de

Das Lösen Ihrer Probleme ist uns ein Anliegen.

Aktuell

Studienplatzverfahren im Wintersemester 2022/2023

Im Wintersemester 2022/2023 sind die von uns betriebenen Studienplatzverfahren (Kapazitätsklagen)  sehr erfolgreich verlaufen. 

Alle Mandanten, die eine Zulassung im klinischen Abschnitt Medizin anstrebten, haben den gewünschten Studienplatz erhalten, ebenso wie die Mandanten für die Studienfächer Psychologie Bachelor und Master. Voraussetzung war eine frühzeitige Beauftragung bis zum 15.07. und eine Einbeziehung von mehreren Universitäten.

Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2023

Diese Verfahren sollten durch entsprechende Universitätszulassungsanträge bis zum 15. Januar eingeleitet worden sein, um alle Hochschulen zur Auswahl zu haben. Die Gerichtsverfahren werden im März oder April gestellt.

 

Studienplatzverfahren zum Wintersemester 2023/2024

Die ersten Fristen für Anträge zum 1. oder höheren Semestern laufen in einigen Bundesländern bereits am 15. Juli 2023 ab. Weitere Fristen laufen am 01. und 15. September 2023 ab. Auch ab Oktober sind noch einige wenige Verfahren möglich.

Nur bei Wahrung der frühen Fristen stehen alle Hochschulen zur Auswahl. Sind diese Fristen verstrichen, reduzieren sich die Erfolgschancen einer Klage erheblich. Zögern Sie daher nicht, uns umgehend anzurufen und sich unverbindlich zu informieren.  

Für Klagen gegen die Ablehnungsbescheide der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) und gegen die Ablehnungsbescheide der Hochschulen im regulären Verfahren gelten die Fristen, die auf dem jeweiligen Ablehnungsbescheid genannt sind.

Wir beraten Sie unverbindlich über die Chancen eines Studienplatzverfahrens gegen eine oder mehrere Hochschulen.