Rechtsanwaltskanzlei

Elke Giesen

Schwerpunkt Hochschulrecht

Informationen:

0228/ 31 41 13

kanzlei@nc-giesen.de

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Rechtsanwaltskanzlei
Elke Giesen
Poppelsdorfer Allee 58
53115 Bonn

Tel:      0228 - 31 41 13
Fax:     0228 - 31 86 66
E-Mail:  Kanzlei[at]nc-giesen[dot]de


Das Lösen Ihrer Probleme ist uns ein Anliegen.


Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:


  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)*
  • Berufsordnung (BORA)*
  • Fachanwaltsordnung (FAO)*
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)*
  • "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft" *
    (internationaler Rechtsverkehr)


* im Wortlaut bei www.brak.de - Menupunkt "Berufsrecht'' (www.brak.de/seiten/06.php)


Zuständige Rechtsanwaltskammer:            Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwaltskammer Köln                       HDI Versicherung AG
Riehler Straße 30                                     30650 Hannover    
50668 Köln                                                    
Telefon 0221/97 30 10-0
Telefax 0221/97 30 10-50 (od. -55)

Bei der Bundesrechtsanwaltskammer wurde nach § 191f BRAO eine unabhängige Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern von Rechtsanwaltskammern und deren Auftraggebern eingerichtet. Die Stelle führt den Namen “Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft”. Einzelheiten können unter http://www.brak.de/fuer-verbraucher/schlichtung/schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft/ abgerufen werden.

Informationen zur Online-Streitbeilegung:
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen. Die OS-Plattform wird unter dem folgenden Link erreicht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Außergerichtliche Streitschlichtung:
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem „Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG)“ besteht keine Bereitschaft.

 

 

Aktuell

Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2023

Diese Verfahren sollten durch entsprechende Universitätszulassungsanträge bis zum 15. Januar 2023 eingeleitet worden sein, um alle Hochschulen zur Auswahl zu haben. Die Gerichtsanträge wurden im März oder April gestellt.

Im Ergebnis haben alle Mandanten zum höheren Semester Medizin den gewünschten Studienplatz erhalten. Von den Interessenten für das 1. Semester Medizin bzw. Zahnmedizin hat nur ein Teil eine Zulassung erhalten, weil hier die Bewerberkonkurrenz erheblich höher ist. 

Studienplatzverfahren zum Wintersemester 2023/2024

Die ersten Fristen für Anträge zum 1. oder höheren Semestern liefen in einigen Bundesländern bereits am 15. Juli 2023 ab. Weitere Fristen laufen am 01. und 15. September 2023 ab. Auch ab Oktober sind noch einige wenige Verfahren möglich.Die Gerichtsverfahren werden ab Oktober/November entschieden.

Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2024

Hier gellten obige Ausführungen entsprechend. Der 15. Januar 2024 ist wichtiger Termin für die außerkapazitäre Antragstellung bei den Universitäten und Ihre eigene Bewerbung bei Hochschulstart oder den Universitäten direkt.

Nur bei Wahrung der frühen Fristen stehen alle Hochschulen zur Auswahl. Sind diese Fristen verstrichen, reduzieren sich die Erfolgschancen einer Klage erheblich. Zögern Sie daher nicht, uns umgehend anzurufen und sich unverbindlich zu informieren.  

Für Klagen gegen die Ablehnungsbescheide der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) und gegen die Ablehnungsbescheide der Hochschulen im regulären Verfahren gelten die Fristen, die auf dem jeweiligen Ablehnungsbescheid genannt sind.

Wir beraten Sie unverbindlich über die Chancen eines Studienplatzverfahrens gegen eine oder mehrere Hochschulen.