Rechtsanwaltskanzlei

Elke Giesen

Schwerpunkt Hochschulrecht

Informationen:

0228/ 31 41 13

kanzlei@nc-giesen.de

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Rechtsanwaltskanzlei
Elke Giesen
Poppelsdorfer Allee 58
53115 Bonn

Tel:      0228 - 31 41 13
Fax:     0228 - 31 86 66
E-Mail:  Kanzlei[at]nc-giesen[dot]de


Das Lösen Ihrer Probleme ist uns ein Anliegen.


Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:


  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)*
  • Berufsordnung (BORA)*
  • Fachanwaltsordnung (FAO)*
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)*
  • "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft" *
    (internationaler Rechtsverkehr)


* im Wortlaut bei www.brak.de - Menupunkt "Berufsrecht'' (www.brak.de/seiten/06.php)


Zuständige Rechtsanwaltskammer:            Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwaltskammer Köln                       HDI Versicherung AG
Riehler Straße 30                                     30650 Hannover    
50668 Köln                                                    
Telefon 0221/97 30 10-0
Telefax 0221/97 30 10-50 (od. -55)

Bei der Bundesrechtsanwaltskammer wurde nach § 191f BRAO eine unabhängige Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern von Rechtsanwaltskammern und deren Auftraggebern eingerichtet. Die Stelle führt den Namen “Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft”. Einzelheiten können unter http://www.brak.de/fuer-verbraucher/schlichtung/schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft/ abgerufen werden.

Informationen zur Online-Streitbeilegung:
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen. Die OS-Plattform wird unter dem folgenden Link erreicht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Außergerichtliche Streitschlichtung:
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem „Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG)“ besteht keine Bereitschaft.

 

 

Aktuell

Studienplatzverfahren im Wintersemester 2022/2023

Im Wintersemester 2022/2023 sind die von uns betriebenen Studienplatzverfahren (Kapazitätsklagen)  sehr erfolgreich verlaufen. 

Alle Mandanten, die eine Zulassung im klinischen Abschnitt Medizin anstrebten, haben den gewünschten Studienplatz erhalten, ebenso wie die Mandanten für die Studienfächer Psychologie Bachelor und Master. Voraussetzung war eine frühzeitige Beauftragung bis zum 15.07. und eine Einbeziehung von mehreren Universitäten.

Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2023

Diese Verfahren sollten durch entsprechende Universitätszulassungsanträge bis zum 15. Januar eingeleitet worden sein, um alle Hochschulen zur Auswahl zu haben. Die Gerichtsverfahren werden im März oder April gestellt.

 

Studienplatzverfahren zum Wintersemester 2023/2024

Die ersten Fristen für Anträge zum 1. oder höheren Semestern laufen in einigen Bundesländern bereits am 15. Juli 2023 ab. Weitere Fristen laufen am 01. und 15. September 2023 ab. Auch ab Oktober sind noch einige wenige Verfahren möglich.

Nur bei Wahrung der frühen Fristen stehen alle Hochschulen zur Auswahl. Sind diese Fristen verstrichen, reduzieren sich die Erfolgschancen einer Klage erheblich. Zögern Sie daher nicht, uns umgehend anzurufen und sich unverbindlich zu informieren.  

Für Klagen gegen die Ablehnungsbescheide der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) und gegen die Ablehnungsbescheide der Hochschulen im regulären Verfahren gelten die Fristen, die auf dem jeweiligen Ablehnungsbescheid genannt sind.

Wir beraten Sie unverbindlich über die Chancen eines Studienplatzverfahrens gegen eine oder mehrere Hochschulen.