STUDIENPLATZPROBLEME?

Hier gibt es regelmäßig verschiedene Lösungsmöglichkeiten, die gerne unverbindlich mit Ihnen vorab erörtert werden können. Für den Erstkontakt per Telefon oder Mail wird keine Beratungsgebühr in Rechnung gestellt.

Diese Erörterung sollte möglichst bald erfolgen, denn die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten sind an bestimmte Termine gebunden, die je nach Bundesland und Universität variieren können. Verstreichen von Zeit bedeutet also immer eine Reduzierung  von Möglichkeiten. Manche der Möglichkeiten kehren zu jedem Semester wieder, andere erst ein Jahr später. Also ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme auf jeden Fall vorteilhaft für die Optimierung Ihres Vorgehens.

Meine Kanzlei arbeitet seit über 35 Jahren spezialisiert auf Studienplatzfragen. In einem Telefonat biete ich Ihnen  nach wenigen Angaben einen Vorschlag zum besten Vorgehen an.

Eine erste Analyse erfordert nur wenige Angaben:

  • Abitur bzw. Fachhochschulreife: Jahr, Bundesland, Note
  • bereits studierte Semester: Fach, Studienort, Zeitraum
  • bisher erreichte Abschlüsse, Anrechnungsbescheide
  • „Hochschulstart“ (früher ZVS): Fristgerechte Bewerbung erfolgt?

WICHTIGE FRISTEN ZUM ABLAUF DER VERFAHREN

Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2024

Diese Verfahren sollten durch entsprechende Universitätszulassungsanträge bis zum 15. Januar 2024 eingeleitet worden sein, um alle Hochschulen zur Auswahl zu haben. Die Gerichtsanträge habe ich im März oder April 2024 bei den Verwaltungsgerichten eingereicht.

Die Verfahren werden im Laufe des Sommersemesters entschieden. Insbesondere in den medizinischen Fächern zum höheren Semestern wurden bereits zahlreiche Plätze vergeben.Die konkreten Erfolgsquoten stehen erst bei Abschluss aller Verfahren fest.

Studienplatzverfahren zum Wintersemester 2024/2025

Hier gelten obige Ausführungen entsprechend. Der 15. Juli 2024 ist wichtiger Termin für die außerkapazitäre Antragstellung bei den Universitäten und – soweit es die höheren Semester betrifft – für Ihre eigene Bewerbung bei den Universitäten im regulären Verfahren.

Nur bei Wahrung der frühen Fristen stehen alle Hochschulen zur Auswahl. Sind diese Fristen verstrichen, reduzieren sich die Erfolgschancen einer Klage erheblich. Zögern Sie daher nicht, uns umgehend anzurufen und sich unverbindlich zu informieren.

Für Klagen gegen die Ablehnungsbescheide der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) und gegen die Ablehnungsbescheide der Hochschulen im regulären Verfahren gelten die Fristen, die auf dem jeweiligen Ablehnungsbescheid genannt sind.

Wir beraten Sie unverbindlich über die Chancen eines Studienplatzverfahrens gegen eine oder mehrere Hochschulen.

IHR ERSTKONTAKT

per Telefon (Mo-Fr, 09.00 Uhr bis 13 Uhr)

0228 – 31 41 13  oder 0171 951 21 99

oder per email

kanzlei@nc-giesen.de

Alles, was vorkommen kann, ist schon einmal vorgekommen!

Über 35 Jahre Erfahrung und Erfolg mit Studienplatzklagen kommen voll zum Tragen! Dieser Schatz der spezialisierten Erfahrung ist die Grundlage der Suche nach der besten Lösung.

KONTAKT AUFNEHMEN

Bewertungen und Erfahrungsberichte

Bewertungen aus dem Portal anwalt.de

„Ich hatte das Problem, keinen Studienplatz für einen Maschinenbau-Masterstudiengang zu erhalten.
Ich habe den Kontakt mit Frau Giesen aufgenommen, um trotz Absagen einen Studienplatz zu bekommen. Der Kontakt war sehr freundlich und sympathisch.

Sie hat mich über alle Risiken und Chancen des Verfahrens aufgeklärt und wir sind gemeinsam zu dem Entschluss gekommen, den Schritt zu wagen. Frau Giesen hat alles in die Wege geleitet und mich ständig über neue Erkenntnisse informiert.

Es war ein voller Erfolg, denn ich habe mich erfolgreich an meiner favorisierten Hochschule eingeklagt.
Vielen Dank dafür und ich kann Sie nur weiterempfehlen.“

Studienplatz

„Ich bin Frau Giesen ausgesprochen dankbar, dass Sie mir meinen Traum vom Medizinstudium verwirklicht hat! Frau Giesen war stets für mich erreichbar und hat alle meine komplizierten Fragen bzgl. der Bewerbung in das höhere Fachsemester ausführlich und geduldig beantwortet. Sie hat mich auf meinem Weg des Quereinstiegs unentwegt informativ beraten und begleitet. Dabei ist mir aufgefallen, dass Frau Giesen wirklich jede erdenkliche bürokratische Hürde für mich meistern konnte und über ein administratives Geschick verfügt, das ihresgleichen sucht. Während mein Verfahren für das Sommersemester lief, wurde ich praktischerweise von Ihr aus auf dem Laufenden gehalten und über Verfahrensfortschritte oder Entscheidungen der jeweiligen Verwaltungsgerichte unterrichtet. Daher musste ich netterweise nicht ständig den Kontakt zu Ihrer Kanzlei suchen. Tatsächlich habe ich mich gänzlich auf Frau Giesen verlassen und Sie alles Juristische machen lassen; ich habe es nicht bereut. Ihre Reputation spricht für sich: Jahrelange Erfahrung und immer up-to-date, was die sich regelmäßig ändernden politischen und hochschulinternen Entscheidungen und Bestimmungen für die Studienplatzvergabe Medizin anbelangt. Nochmal meinen herzlichen Dank an Sie, Frau Giesen!“

Studienplatzklage Humanmedizin

„Rechtsanwältin Elke Giesen hat unserer Tochter – durch ihre sehr kompetente, freundliche und konsequente Bearbeitung (telefonisch jederzeit für Fragen erreichbar) – zu einem Studienplatz verholfen. Ohne Wartezeiten (Abitur 3,4) konnte mit dem Studium begonnen werden.

Dafür danken wir Frau Giesen sehr und können sie zu 100% weiterempfehlen.“

Studienplatz Lehramt

„Ich habe mich jederzeit sehr gut und professionell beraten und vertreten gefühlt. Frau Giesen war stets erreichbar und hast sich Zeit für Fragen meinerseits genommen. Dabei wirkte sie sehr geduldig, akribisch und motivierend.

Aus diesen Gründen und der erfolgreichen Studienplatz-Klage würde ich Frau Giesen jederzeit weiterempfehlen.“

Quereinstieg Studienplatz

„Kompetente und freundliche Beratung, die zum gewünschten Ausgang des Verfahrens geführt haben. Wir sind rundum zufrieden.“

Studienplatz

„Sehr kompetent, zuverlässig, Verhältnismäßigkeit zu 100% gegeben, 100% Weiterempfehlung“

Studienplatzklage im Fach Medizin

„Eine tolle Anwältin!“
C.S.

Studienplatz Universität Potsdam

„Ich bin mehr als zufrieden mit der Zusammenarbeit mit Frau Giesen. Sie war von Anfang an ehrlich, wodurch man sich direkt gut aufgehoben fühlte. Die Beratung und Tipps waren super und verschafften mir letztendlich einen Studienplatz. Während dieser Zeit war Frau Giesen jederzeit erreichbar, immer sehr freundlich und informierte einen zügig sobald es Informationen gab. Sie hat mir damit einen Herzenswunsch erfüllt! Ich würde Frau Giesen jederzeit weiterempfehlen!“

Studienplatz Zahnmedizin höheres Semester

„Unser herzlicher Dank gilt Frau RAin E. Giesen!

Auf unserem Weg der Studienplatzklage und Quereinstieg wurden wir jederzeit freundlichst beraten und über den Stand der Lage ausführlichst informiert. Sehr gut fanden wir, dass Frau Giesen keine Versprechungen gemacht, sondern sehr realistisch die Möglichkeiten dagelegt hat. Alle Aussagen ihrerseits haben sich exakt bestätigt. Wir haben uns höchstkompetent vertreten gefühlt und sind sehr glücklich über den Erfolg.“
M.L.

Studienplatzklage zum höheren Semester Zahnmedizin

„Frau Rechtsanwältin Giesen hat meine Tochter zum Quereinstieg in ein höheres Fachsemester im Studienfach Medizin erfolgreich beraten und vertreten. Durch ihre freundliche und kompetente Art hatten wir von Anfang an Vertrauen zu ihr. Wir waren mit ihrer Betreuung während des gesamten Verfahrens sehr zufrieden. Ich hoffe, dass sie noch vielen jungen Menschen weiterhelfen kann ihren persönlichen Studienwunsch zu verwirklichen! Wir danken Frau Giesen nochmal für die zielführende Studienplatzklage.“

Studienplatzklage Medizin 2. Semester

„Von Beginn an hat Frau Rechtsanwältin Giesen mich kompetent, freundlich und ausführlich zum Thema Quereinstieg in ein höheres Semester im Studienfach Medizin beraten. Jederzeit konnte ich telefonisch oder per E-Mail Rückfragen stellen und wurde regelmäßig auf dem Laufenden gehalten über den aktuellen Stand der Verfahren.

Bereits im ersten Semester, in dem die Anträge gestellt wurden, konnte Frau Rechtsanwältin Giesen mir zu einem Studienplatz in meinem Wunschfach verhelfen. Ich kann sie zu 100 % weiterempfehlen und möchte mich an dieser Stelle herzlich für diesen schnellen und großartigen Erfolg bedanken.“

Höheres Semester Medizin

„In einem Fall mit kompliziertem Sachverhalt und einer unübersichtlichen Rechtslage habe ich Frau Rechtsanwältin Elke Giesen zu Rate gezogen, um einen Studienplatz in Psychologie zu bekommen. Dank Ihrer Fähigkeit, den Sachverhalt treffsicher zu analysieren, und ihrer umfassenden Kenntnisse des Hochschulrechts ist es ihr rasch gelungen, die richtigen, zielführenden Schritte einzuleiten, um das erstrebte Ziel zu erreichen und mir den gewünschten Studienplatz zu verschaffen.

Ich habe mich von Beginn an bei Frau Giesen in besten Händen gefühlt. Für Fälle mit dem Ziel, einen Studienplatz notfalls gerichtlich zu erstreiten, ist Frau Giesen eine erstklassige Adresse.“

Studienplatz in Psychologie

„Nachdem ich zum zweiten Mal einen Ablehnungsbescheid für meinen Wunschstudiengang bekommen habe, bin ich zu dem Entschluss gekommen, den Weg zu meinem gewünschten Studiengang über die Studienplatzklage zu versuchen.

Frau Giesen hat mich über den Verlauf der Studienplatzklage und die möglichen Chancen und Risiken aufgeklärt und war telefonisch immer erreichbar. Zudem hat sie mich immer auf dem laufenden gehalten. Man merkte, dass Frau Giesen sich sehr viel Mühe für ihre Mandanten gibt.

Ich bedanke mich hiermit nochmal für den schnellen und erfolgreichen Ablauf der Studienplatzklage. Ich konnte mich noch pünktlich einschreiben lassen und habe sie auch gerne meinen Freunden empfohlen, die sich Gedanken um eine Studienplatzklage machen.“

Studienplatz in Wirtschaftspsychologie

„Frau Giesen hat uns über 2 Jahre hin kompetent und zuverlässig beraten und es letztendlich geschafft, unserer Tochter den langjährigen Traum zu erfüllen.“

Studienplatz Zahnmedizin höheres Semester

„Sehr kompetent und sorgfältig! Ich bin dieser talentierten Anwältin sehr dankbar und empfehle Sie weiter!“

Studienplatz

„Sehr gute Betreuung und Beratung.“

Studienplatzklage Zahnmedizin

Mögliche Strategien … alles überdenken

Schwerpunkt des unverbindlichen Erstgespräches:

Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen?

Es ist empfehlenswert, mehrere Bemühungen parallel zu betreiben. Was und wie, ist durch die Vorgaben des einzelnen Studenten bedingt und kann deshalb am besten im Ersttelefonat näher definiert werden. Hier einige wichtige Aspekte:

Studienplatzklage (bundesweit)

Am häufigsten werden die Numerus-Clausus-Fächer eingeklagt, die durch „Hochschulstart“ (früher ZVS) vergeben werden, wie Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin. Psychologie und Lehramt werden ebenfalls stark nachgefragt.
Zu wählen ist zwischen der Klage zum Erstsemester und der zu einem höheren Fachsemester. Bei der Klage zum ersten Semester ist die Zahl der Kläger erheblich größer als die Zahl der ermittelbaren Studienplätze. Wegen dieser Übernachfrage erhält nur ein Teil der Kläger den angestrebten Studienplatz.  Zu klären ist deshalb, ob Voraussetzungen bestehen oder geschaffen werden können, auf Zulassung in ein höheres Semester zu klagen. In diesem Fall sind die Klageaussichten deutlich günstiger. Für bestimme Konstellationen können Wahrscheinlichkeiten bis zu 100 % erzielt werden, einen Studienplatz des Wunschstudiums zu erreichen. Gesichtspunkte für eine Klage zum höheren Semester werden im Folgenden näher dargestellt.

Auslandsstudium: Studienplatzklage für Wechsel nach Deutschland

In diesem Fall beginnt man zunächst das Wunschstudienfach im Ausland in der Landessprache oder englischsprachig oder deutschsprachig. Beispiele: Ungarn (Semmelweis-Universität in Budapest, Pécs, Szeged), Lettland (z.B. Riga), Slowakei (z.B. Bratislava), Tschechien (z.B. Prag), Bulgarien (z.B. Sophia) und andere EU-Länder. Die meist vorgesehene Rückkehr nach Deutschland für die Fortsetzung des Studiums kann durch eine Klage zum höheren Semester (noch) relativ sicher erreicht werden. Mit der zunehmenden Zahl von Auslandsstudenten im Fach Medizin muss für diesen Weg sorgfältiger vorgeplant werden.

Quereinstieg in Kombination mit Klage zum höheren Semester

Der Quereinstieg über ein anderes Fach – beispielsweise über Biologie, Physik oder Chemie – ist unverändert ein guter Weg. Allerdings sind die Details komplex – deutlich komplexer als noch vor fünf oder mehr Jahren. Die Erfahrungen der Eltern sind auf die heutige Situation also nicht ohne weiteres übertragbar.
Beim Quereinstieg muss ganz besonders sorgfältig das Ineinandergreifen aller Aspekte bedacht werden. Nur dann wird der spätere Wechsel in das Wunschstudium recht zuverlässig gelingen. In den von mir geführten Verfahren lagen die Erfolgsquoten vielfach bei 100 %.

Vorbereitungen

wie Vorstudium, Tests, Testvorbereitung, Medizinertest / TMS u.a.m. geben normalerweise  keinen Anlass zu Klageverfahren. Sie gehören aber zum Puzzle einer alles integrierenden Strategie.

Kosten für Studienplatzklagen

Studieren kostet auf jeden Fall Geld, Umwege etwas mehr, Warten aber am meisten. Denn es verkürzt sich ja später dementsprechend die voll bezahlte Lebensarbeitszeit. Die Kosten der Umwege und Alternativen müssen gegeneinander abgewogen werden. Dieser Gesichtspunkt ist Teil der ersten Analyse.
Meine Kanzlei klärt auch die Möglichkeit des Eintritts einer Rechtsschutzversicherung für die Kosten von Anwalt und Gericht (Verwaltungsgericht).

Individuell zu optimieren

Das vorstehende Bild erscheint noch recht überschaubar. Die Realität ist es leider nicht. Es gibt keine Einheitslösung und keinen Schlüssel zum mühelosen Erfolg. Sinnvoll ist es deshalb, für die Verhältnisse des Einzelfalles die wichtigsten Gesichtspunkte im Gespräch rasch herauszuarbeiten. Danach wissen Sie mehr. Die Vorklärung, ob und wie ein Einklagen erfolgen könnte, ist unverbindlich und kostenlos.

Nur einfach Einklagen ist wenig

Die Gesamtschau und Verknüpfung der möglichen Wege ist die Aufgabe und die Lösung. Über 35 Jahre Erfahrung und Erfolg mit Studienplatzklagen kommen voll zum Tragen. Alles, was vorkommen kann, ist dann schon mindestens einmal vorgekommen. Dieser Schatz der spezialisierten Erfahrung ist die Grundlage der Suche nach der besten Lösung.

Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens

Die persönliche Betreuung der Mandanten ist uns ein wichtiges Anliegen. Bei allen wichtigen Fragen werden Sie ausschließlich von Frau Rechtsanwältin Giesen beraten. Darüber hinaus sind unsere Aussagen hinsichtlich der Erfolgsaussichten immer an der Realität orientiert und berücksichtigen auch die bundesweiten Klageergebnisse der letzten Jahre. Wenn beispielsweise gelegentlich von einem nahezu sicheren Erfolg bei einem Klagedurchgang zum ersten Semester Medizin gesprochen wird, so sollten Sie sehr skeptisch sein. Die statistischen Ergebnisse sprechen dagegen. Also kommt es ausschlaggebend darauf an, das Einklagen zum Erstsemester zusätzlich in eine Strategie mit Alternativen und mit weiteren Erfolgschancen einzubetten. Das ist es, wofür über 35 Jahre Erfahrung unter Spezialisierung auf Studienplatzprobleme die ausschlaggebende Grundlage bilden.

Tätigkeit bundesweit – es geht auch ohne Besprechung in Bonn

Ihr Besuch in Bonn ist für Studienplatzklagen nicht zwingend. Sie müssen auch nicht selber vor Gericht erscheinen. Alle Belange des Mandats können mit Brief, Telefon und E-Mail von hier aus bearbeitet werden.

Wir vertreten Mandanten aus ganz Deutschland und bei allen Universitäten in Deutschland. Auf Wunsch benennen wir Ihnen gerne Referenzen, also zufriedene Mandanten in Ihrer Nähe.

SPRECHEN SIE MICH AN!

Ich vertrete Sie kompetent und effektiv in allen zulassungsbeschränkten Studienfächern nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids von „Hochschulstart“ oder einer Hochschule bis zur Zulassung in Ihrem Wunschstudienfach zum ersten oder einem höheren Fachsemester. Aufgrund meiner langjährigen Spezialisierung sind mir die Zulassungsvoraussetzungen nach Frist und Form sowie die Klagemöglichkeiten gegen alle Hochschulen im Bundesgebiet gut bekannt.

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