Rechtsanwaltskanzlei

Elke Giesen

Schwerpunkt Hochschulrecht

Informationen:

0228/ 31 41 13

kanzlei@nc-giesen.de

Wege zum Wunschstudium

Ihr Abitur ermöglicht nicht den direkten Zugang zum Wunschstudium?

Sie müssen mit Ablehnung seitens der Stiftung für Hochschulzulassung "Hochschulstart" oder einer Hochschule rechnen?
Dann ist das Einklagen des Studienplatzes eine Möglichkeit, trotzdem zum Wunschstudium zugelassen zu werden. Wichtig ist aber, nicht erst auf die Ablehnung zu warten. Denn dann sind die Fristen für eine Klage gegen einen Teil der Hochschulen bereits verstrichen, und Sie verlieren je nach Reglung für das jeweilige Studienfach 6 bis 12 Monate.

Über die Durchführung und über die Erfolgsaussichten finden Sie mehr auf dieser Site. Für eine vertiefte Information sprechen Sie uns bitte an. Ein kostenfreies Telefonat wird klarstellen, in welcher Weise das Klageverfahren Ihnen helfen kann.

Am besten melden Sie sich schon vor der regulären Beantragung des Studienplatzes bei "Hochschulstart" oder den Hochschulen. Das Ineinandergreifen der Fristen für eine Klage und für Ihre reguläre Bewerbung kann komplex sein. Ihr zweigleisiges Vorgehen - Antrag einerseits, Klage andererseits - muss deshalb mit Sorgfalt optimal aufeinander abgestimmt werden.

Hat Ihre Klage Erfolg, dann oft so spät, dass Sie auf das nächste Anfangssemester warten müssen. Hierdurch verlängert sich die Gesamtstudienzeit um 6 Monate. Bei Universtitäten und Studienfächern mit 12-monatigem Zyklus verlängert sich die Gesamtdauer des Studiums um 12 Monate, verglichen mit dem sofort über "Hochschulstart" zugelassenen Bewerber. Dies zeigt, wie wichtig es ist, so frühzeitig wie möglich die Weichen zu stellen, und zwar fachkundig und richtig. Denn wenn Sie die Klagetermine verpassen, fügen Sie dem klagetechnisch bedingten Zeitverlust noch eine weitere Verzögerung hinzu.

Hochschulzulassungsrecht (Studienplatzklage)


Es handelt sich um eine komplexe Rechtsmaterie. Spezialisierung auf dieses Gebiet ist die geeignete Grundlage, alle Möglichkeiten für Sie auszuschöpfen. Meine Kanzlei arbeitet seit drei Jahrzehnten ausschließlich im Bereich des Hochschulrechts. Schwerpunkt ist das Einklagen von Studienplätzen. Die hierbei erworbene Kenntnis aller Gesichtspunkte bringt Ihnen zuverlässige Hilfe.

Die verschiedenen Wege zum Hochschulstudium mit bundesweitem NC

Studienplatz durch Antrag bei "Hochschulstart"
Dieser naheliegende Weg steht bei medizinischen Fächern (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin) und für Pharmazie nur solchen Abiturienten sofort offen, die nicht nur gute, sondern überdurchschnittlich gute Geamtnoten beim Abitur erreichten.

Das Einklagen des Studienplatzes zum ersten Semester
Diese Lösung wird auf dieser Website an anderer Stelle näher beschrieben. Es ist die am häufigsten gewählte Alternative. Sie erhalten bei uns Beratung zur Vorgehensweise, und sodann werden die Verfahren eingeleitet.

Der "Quereinstieg"
Es wird zunächst im Rahmen eines anderen naturwissenschaftlichen Faches studiert. Nach Erhalt der nötigen Leistungsnachweise kann eine Bewerbung zu einem höheren Fachsemester des Wunschstudiums erfolgen. Dies gelingt oft nur reibungslos in Verbindung mit einem Klageverfahren. Hierbei ist eine hohe Erfolgsquote der Erfahrungswert. Bisher wurde in fast allen von meiner Kanzlei geführten derartigen Klagen der Studienplatz innerhalb weniger Monate erzielt.

Auslandsstudium : Ungarn, Österreich, Niederlande, Lettland, Tschechien und andere Länder

Das Auslandsstudium verfolgt überwiegend die Absicht, später die weiteren und abschließenden Studienabschnitte in Deutschland zu absolvieren. Hier ist wiederum eine Hürde zu meistern. Denn die Zahl der Bewerber übersteigt oft das frei verfügbare Angebot der Studienplätze. Eine Klage kann dann der gebotene Ansatz sein, um mit möglichst geringem Zeitverlust die Fortsetzung an einer deutschen Universität zu erreichen.

Die Kostenfrage wird immer gestellt, und Sie erhalten Antworten.
Zu den Kosten bestehen verbindliche Regeln wie auch Erfahrungswerte. Unter bestmöglicher Berücksichtigung Ihres beabsichtigten Klage-Budgets sollte die Erfolgsaussicht in gemeinsamem Abwägen optimiert werden. Zögern Sie nicht, diese Frage schon jetzt und vorab durch einen Anruf zu klären.

Begleitende Hilfen bis zum Beginn des Studiums

Das Klageverfahren bis zum Klageerfolg ist der entscheidende Schritt. Danach müssen oft eher technische Schwierigkeiten mit dem Ziel der möglichst raschen Immatrikulation gemeistert werden. Hierbei ist eine in über 30 Jahren gewonnene Erfahrung in Studienplatzklagen eine hilfreiche Unterstützung bei häufigen praktischen Problemen.

Aktuell

Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2023

Diese Verfahren sollten durch entsprechende Universitätszulassungsanträge bis zum 15. Januar 2023 eingeleitet worden sein, um alle Hochschulen zur Auswahl zu haben. Die Gerichtsanträge wurden im März oder April gestellt.

Im Ergebnis haben alle Mandanten zum höheren Semester Medizin den gewünschten Studienplatz erhalten. Von den Interessenten für das 1. Semester Medizin bzw. Zahnmedizin hat nur ein Teil eine Zulassung erhalten, weil hier die Bewerberkonkurrenz erheblich höher ist. 

Studienplatzverfahren zum Wintersemester 2023/2024

Die ersten Fristen für Anträge zum 1. oder höheren Semestern liefen in einigen Bundesländern bereits am 15. Juli 2023 ab. Weitere Fristen laufen am 01. und 15. September 2023 ab. Auch ab Oktober sind noch einige wenige Verfahren möglich.Die Gerichtsverfahren werden ab Oktober/November entschieden.

Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2024

Hier gellten obige Ausführungen entsprechend. Der 15. Januar 2024 ist wichtiger Termin für die außerkapazitäre Antragstellung bei den Universitäten und Ihre eigene Bewerbung bei Hochschulstart oder den Universitäten direkt.

Nur bei Wahrung der frühen Fristen stehen alle Hochschulen zur Auswahl. Sind diese Fristen verstrichen, reduzieren sich die Erfolgschancen einer Klage erheblich. Zögern Sie daher nicht, uns umgehend anzurufen und sich unverbindlich zu informieren.  

Für Klagen gegen die Ablehnungsbescheide der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) und gegen die Ablehnungsbescheide der Hochschulen im regulären Verfahren gelten die Fristen, die auf dem jeweiligen Ablehnungsbescheid genannt sind.

Wir beraten Sie unverbindlich über die Chancen eines Studienplatzverfahrens gegen eine oder mehrere Hochschulen.