Rechtsanwaltskanzlei

Elke Giesen

Schwerpunkt Hochschulrecht

Informationen:

0228/ 31 41 13

kanzlei@nc-giesen.de

Rechtsschutzversicherung

Die nachstehenden Angaben sollen einen kurzen Überblick verschaffen. Bitte rufen Sie uns an, sofern Sie für Ihren konkreten Fall Auskunft wünschen, ob oder wie in Ihrem Fall eine Rechtsschutzversicherung in die Kosten eintreten kann.

Rechtsschutzversicherung für Studienplatzverfahren

Ab dem Jahr 2002 gab es bei einigen Rechtsschutzversicherungen die Möglichkeit, Studienplatzklagen im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (Verwaltungsstreitigkeiten) zu versichern. Wenn Sie einen älteren Vertrag besitzen, der Studienplatzklagen erfasst, sind Sie in der glücklichen Lage, einen erheblichen Teil der Prozesskosten erstattet zu bekommen. Zu den Prozesskosten gehören sowohl Anwaltskosten als auch Gerichtskosten.

Leistungsumfang der Versicherung

Es existiert ein Urteil des OLG Celle, das die Concordia Versicherung verpflichtet hat, Verfahren gegen 10 Universitäten zu finanzieren. Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat die Concordia in der mündlichen Verhandlung beim Bundesgerichtshof im September 2009 zurückgenommen.

Allerdings haben die meisten Rechtsschutzversicherungen die Studienplatzklage mittlerweile aus ihrem Leistungskatalog gestrichen. Es ist daher schwierig, zum jetzigen Zeitpunkt noch einen neuen Vertrag abzuschließen, der das Risiko einer Studienplatzklage abdeckt.

Vertragliche Regeln beachten

Selbstbeteiligung 

Beim Abschluss eines Neuvertrages sollten Sie auf die Versicherungspunkte   Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) und Wartezeit achten. Einige Versicherungen bieten Rechtsschutz mit einer Selbstbeteiligung von 150,- EUR oder mehr pro Verfahren an. Bei einem Neuvertrag sollten Sie nach Möglichkeit keinen Selbstbehalt vereinbaren.

Wartezeit

Bei Eintritt des Versicherungsfalls muss die vertraglich vereinbarte Wartezeit abgelaufen sein. Eine Wartezeit von drei Monaten ist der Regelfall, manche Versicherungen dehnen die Wartezeit inzwischen aber auf 12 Monate aus. Über die Frage des Eintritts des Versicherungsfalls bestehen unterschiedliche Auffassungen (z.B. Zeitpunkt der Antragstellung bei den Universitäten oder der Erlass des "Hochschulstart"-Ablehnungsbescheides).

Ihre Fragen telefonisch klären

Kontakt

Falls Sie noch Fragen zum Thema Rechtschutzversicherung haben, wenden Sie sich bitte unverbindlich an:
Rechtsanwältin Elke Giesen, Poppelsdorfer Allee 58, 53115 Bonn
Tel. 0228 - 31 41 13.

Aktuell

Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2023

Diese Verfahren sollten durch entsprechende Universitätszulassungsanträge bis zum 15. Januar 2023 eingeleitet worden sein, um alle Hochschulen zur Auswahl zu haben. Die Gerichtsanträge wurden im März oder April gestellt.

Im Ergebnis haben alle Mandanten zum höheren Semester Medizin den gewünschten Studienplatz erhalten. Von den Interessenten für das 1. Semester Medizin bzw. Zahnmedizin hat nur ein Teil eine Zulassung erhalten, weil hier die Bewerberkonkurrenz erheblich höher ist. 

Studienplatzverfahren zum Wintersemester 2023/2024

Die ersten Fristen für Anträge zum 1. oder höheren Semestern liefen in einigen Bundesländern bereits am 15. Juli 2023 ab. Weitere Fristen laufen am 01. und 15. September 2023 ab. Auch ab Oktober sind noch einige wenige Verfahren möglich.Die Gerichtsverfahren werden ab Oktober/November entschieden.

Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2024

Hier gellten obige Ausführungen entsprechend. Der 15. Januar 2024 ist wichtiger Termin für die außerkapazitäre Antragstellung bei den Universitäten und Ihre eigene Bewerbung bei Hochschulstart oder den Universitäten direkt.

Nur bei Wahrung der frühen Fristen stehen alle Hochschulen zur Auswahl. Sind diese Fristen verstrichen, reduzieren sich die Erfolgschancen einer Klage erheblich. Zögern Sie daher nicht, uns umgehend anzurufen und sich unverbindlich zu informieren.  

Für Klagen gegen die Ablehnungsbescheide der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) und gegen die Ablehnungsbescheide der Hochschulen im regulären Verfahren gelten die Fristen, die auf dem jeweiligen Ablehnungsbescheid genannt sind.

Wir beraten Sie unverbindlich über die Chancen eines Studienplatzverfahrens gegen eine oder mehrere Hochschulen.