Rechtsanwaltskanzlei

Elke Giesen

Schwerpunkt Hochschulrecht

Informationen:

0228/ 31 41 13

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Elke Giesen
Poppelsdorfer Allee 58
53115 Bonn

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Fax:     0228 - 31 86 66
E-Mail:  Kanzlei[at]nc-giesen[dot]de


Das Lösen Ihrer Probleme ist uns ein Anliegen.



So finden Sie uns:

Poppelsdorfer Allee 58:

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Stadtmitte Bonn - gut erreichbar: Meine Kanzlei befindet sich in der Bonner Südstadt in der Nähe des Bonner Hauptbahnhofs. Der Fußweg vom Hauptbahnhof beträgt 8 Min.

Parkmöglichkeiten

sind in der Poppelsdorfer Allee begrenzt vorhanden (mit Parkscheibe 2 Std. oder auf Anwohnerparkplätzen frei bis 16 Uhr). Genügend Parkplätze stehen im nah gelegenen Hotel Bristol, Prinz-Albert-Str. 2, 53115 Bonn, zur Verfügung.

Aktuell

Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2023

Diese Verfahren sollten durch entsprechende Universitätszulassungsanträge bis zum 15. Januar 2023 eingeleitet worden sein, um alle Hochschulen zur Auswahl zu haben. Die Gerichtsanträge wurden im März oder April gestellt.

Im Ergebnis haben alle Mandanten zum höheren Semester Medizin den gewünschten Studienplatz erhalten. Von den Interessenten für das 1. Semester Medizin bzw. Zahnmedizin hat nur ein Teil eine Zulassung erhalten, weil hier die Bewerberkonkurrenz erheblich höher ist. 

Studienplatzverfahren zum Wintersemester 2023/2024

Die ersten Fristen für Anträge zum 1. oder höheren Semestern liefen in einigen Bundesländern bereits am 15. Juli 2023 ab. Weitere Fristen laufen am 01. und 15. September 2023 ab. Auch ab Oktober sind noch einige wenige Verfahren möglich.Die Gerichtsverfahren werden ab Oktober/November entschieden.

Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2024

Hier gellten obige Ausführungen entsprechend. Der 15. Januar 2024 ist wichtiger Termin für die außerkapazitäre Antragstellung bei den Universitäten und Ihre eigene Bewerbung bei Hochschulstart oder den Universitäten direkt.

Nur bei Wahrung der frühen Fristen stehen alle Hochschulen zur Auswahl. Sind diese Fristen verstrichen, reduzieren sich die Erfolgschancen einer Klage erheblich. Zögern Sie daher nicht, uns umgehend anzurufen und sich unverbindlich zu informieren.  

Für Klagen gegen die Ablehnungsbescheide der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) und gegen die Ablehnungsbescheide der Hochschulen im regulären Verfahren gelten die Fristen, die auf dem jeweiligen Ablehnungsbescheid genannt sind.

Wir beraten Sie unverbindlich über die Chancen eines Studienplatzverfahrens gegen eine oder mehrere Hochschulen.